Gibt es eine gesetzliche Schulungspflicht für KI? Was Art. 4 verlangt
Art. 4 der EU-KI-Verordnung verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz, aber kein amtliches Zertifikat, keine Jahresfrist und kein Register. Was seit dem Digital Omnibus für kleine Betriebe gilt, was nicht, und was ein Betrieb sinnvollerweise tut.
Wer nach „KI-Schulung Pflicht“ sucht, findet viele Angebote, die Druck machen: Fristen, Bußgeldsummen, Zertifikate. Hier steht, was im Gesetz steht und was die zuständigen Stellen dazu sagen, mit Quellen zum Nachlesen.
Was Art. 4 sagt
Art. 4 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital Omnibus, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, lautet die Pflicht: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Berücksichtigt werden dabei Vorwissen, Erfahrung und Ausbildung der Leute sowie der Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird.
Betreiber ist jeder, der ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Ein Handwerksbetrieb, der mit ChatGPT Angebote vorformuliert, ist Betreiber. Eine Praxis, die DeepL für Briefe nutzt, ebenfalls. Art. 4 betrifft also nicht nur Softwarefirmen, sondern jeden Betrieb, in dem KI-Tools im Einsatz sind.
Das ist eine Bemühenspflicht: Du sollst etwas tun, das zu deinem Betrieb passt. Ein bestimmtes Kompetenzniveau pro Person musst du nicht nachweisen. Vor dem Digital Omnibus stand im Text noch „sicherstellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt“. Die neue Fassung ist ausdrücklich weicher formuliert.
Was nicht verlangt wird
- Kein amtliches Zertifikat. Die EU-Kommission schreibt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz, dass ein Zertifikat nicht nötig ist und ein internes Verzeichnis der Maßnahmen als Beleg reicht.
- Keine feste Frequenz. Eine jährliche Wiederholung steht nirgends im Gesetz. Die Kommission betont, dass Maßnahmen zum Kontext passen sollen. Ob eine Auffrischung sinnvoll ist, entscheidet der Betrieb selbst, zum Beispiel wenn neue Tools dazukommen.
- Kein amtliches Register. Für den Einsatz gängiger KI-Tools im Betrieb gibt es keine Anmeldepflicht. Die EU-Datenbank nach Art. 71 betrifft Anbieter von Hochrisiko-Systemen, nicht den Betrieb, der ChatGPT nutzt.
- Kein eigener Bußgeldtatbestand. Art. 99 zählt auf, welche Verstöße mit Bußgeld belegt werden. Art. 4 steht nicht in dieser Liste. Wer mit Bußgeldsummen für Art. 4 wirbt, kann sich dafür nicht auf Art. 99 stützen.
Was es dagegen gibt: Bußgelder für verbotene Praktiken nach Art. 5 und für Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Art. 50. Beides hat mit der Schulung nur insofern zu tun, als geschulte Leute solche Fehler seltener machen.
Was die Bundesnetzagentur dazu sagt
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur seit dem 29. Juli 2026 Marktüberwachungsbehörde und zentrale Anlaufstelle für die KI-Verordnung. Auf ihren Seiten zur KI-Kompetenz nennt sie ausdrücklich, was nicht vorgeschrieben ist: standardisierte Trainingsmaßnahmen und externe Bescheinigungen der durchgeführten Maßnahmen. Sie empfiehlt, die eigenen Maßnahmen gut zu dokumentieren.
Die Bundesnetzagentur erkennt keine Schulungsanbieter an und vergibt keine Siegel. Wer damit wirbt, sagt etwas, das die Behörde selbst so nicht bestätigt.
Was sinnvoll ist
Setz eine kurze Schulung auf, die zu eurem Betrieb passt. Kurz heißt: unter 20 Minuten, mit den Tools, die bei euch im Einsatz sind, und den Regeln, die für euch gelten. Ein allgemeiner Kurs über die Geschichte der künstlichen Intelligenz erfüllt den Zweck schlechter als fünf Minuten zu der Frage, was bei euch in ChatGPT eingegeben werden darf.
Führe ein Verzeichnis, wer wann welche Inhalte wie lange bearbeitet hat. Das ist dokumentierte Sorgfalt, und dieses Verzeichnis legst du bei Nachfragen vor. Was hineingehört, steht im Artikel zum Unterweisungsverzeichnis.
Und nimm die Schulung zum Anlass, die Grundfrage zu klären, die in vielen Betrieben offen ist: Welche Tools sind bei uns erlaubt, mit welchem Konto, mit welchen Regeln? Ohne diese Antwort schult ihr Verhalten, das niemand festgelegt hat.
Ein Beispiel
Eine Werbeagentur mit zwölf Leuten nutzt seit einem Jahr ChatGPT, teils in privaten Konten, teils im Team-Konto. Zwei Leute übersetzen mit DeepL, eine Person baut Bilder mit Midjourney. Die Geschäftsführerin legt an einem Abend fest: DeepL Pro erlaubt, ChatGPT Team erlaubt mit der Regel „keine Kundendaten“, ChatGPT im Privatkonto nicht erlaubt, Midjourney erlaubt mit der Regel „Bilder nach außen kennzeichnen“. Am nächsten Morgen geht der Schulungslink ans Team. Nach einer Woche haben elf von zwölf die Schulung gemacht, das Verzeichnis führt sich selbst, und die zwölfte Person bekommt eine Erinnerung. Das ist die ganze Maßnahme nach Art. 4, und sie ist dokumentiert.
So macht es Verdalo
Du verschickst einen Einladungslink. Dein Team bearbeitet fünf kurze Module, drei zur Praxis und zwei zu Kennzeichnung und euren eigenen Regeln, sowie zehn Fragen mit Erklärung und bekommt am Ende eine Teilnahmebestätigung. Verdalo trägt jede Teilnahme in das Unterweisungsverzeichnis ein und speichert dabei keinen Punktestand und keine Note. Welche Inhalte die Schulung hat, steht im Artikel KI-Schulung für Mitarbeitende.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4, Art. 99 und Art. 113
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI)
- EU-Kommission: Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz
- Bundesnetzagentur: Künstliche Intelligenz
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG)
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall.