Zuletzt geprüft am 5. September 2026
Rechtsstand
Was wann gilt, je Eintrag kurz zusammengefasst und mit Originalquelle. Wenn sich hier etwas ändert, siehst du das im Dashboard an deinem Dossier und kannst eine neue Version erzeugen.
- 2. Februar 2025Link zu diesem Eintrag
Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (verbotene Praktiken) gelten
Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Kapitel I und II der KI-Verordnung: Anbieter und Betreiber müssen sich um die KI-Kompetenz ihres Personals kümmern (Art. 4), und bestimmte Praktiken wie Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz sind verboten (Art. 5). In der damaligen Fassung verlangte Art. 4, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen.
- 2. August 2025Link zu diesem Eintrag
Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und Governance-Regeln
Seit dem 2. August 2025 gelten die Regeln für Anbieter großer KI-Modelle (Kapitel V) sowie die Governance-Strukturen. Für Betriebe, die fertige Tools nutzen, ändert sich dadurch nichts direkt.
- 10. Juni 2026Link zu diesem Eintrag
Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte veröffentlicht
Die Kommission hat den finalen, freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er hilft bei der Umsetzung von Art. 50, ist aber keine Pflicht.
- 27. Juli 2026Link zu diesem Eintrag
Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI) in Kraft
Art. 4 wurde neu gefasst: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein Kompetenzniveau pro Person muss nicht nachgewiesen werden; ein internes Verzeichnis der Maßnahmen reicht als Beleg. Die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben (Anhang III auf 2. Dezember 2027, Anhang I auf 2. August 2028). Neue Verbote betreffen KI zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen und von Missbrauchsdarstellungen.
- 29. Juli 2026Link zu diesem Eintrag
KI-MIG in Kraft: Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde
Das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) macht die Bundesnetzagentur zur Marktüberwachungsbehörde, zentralen Anlaufstelle und Beschwerdestelle in Deutschland. Sie betreibt einen KI-Service-Desk für Unternehmen.
- 2. August 2026Link zu diesem Eintrag
Art. 50 Transparenzpflichten gelten
Seit dem 2. August 2026 müssen Chatbots erkennbar als KI auftreten, Deepfakes gekennzeichnet werden und KI-erzeugte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, einen Hinweis tragen (Ausnahme: menschliche redaktionelle Kontrolle). Für Betreiber gibt es keine Übergangsfrist.
- ab 2. Dezember 2026Link zu diesem Eintrag
Frist für Anbieter von Bestandssystemen: maschinenlesbare Kennzeichnung
Anbieter generativer KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen ihre Ausgaben spätestens ab dem 2. Dezember 2026 maschinenlesbar kennzeichnen (Art. 50 Abs. 2). Das ist eine Anbieterpflicht. Betreiberpflichten nach Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 gelten bereits seit dem 2. August 2026.
- ab 2. Dezember 2027Link zu diesem Eintrag
Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme
Ab dem 2. Dezember 2027 gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III, zum Beispiel KI in der Bewerberauswahl, bei Kreditentscheidungen oder in der Leistungsbewertung von Beschäftigten, inklusive der Betreiberpflichten nach Art. 26. Verdalo baut dafür nichts; solche Einsätze brauchen eine individuelle Prüfung.
- ab 2. August 2028Link zu diesem Eintrag
Hochrisiko-Pflichten für Anhang-I-Systeme
Ab dem 2. August 2028 gelten die Hochrisiko-Pflichten für KI in Produkten, die unter die Harmonisierungsvorschriften nach Anhang I fallen (zum Beispiel Maschinen, Medizinprodukte).
Strukturierte Orientierungs- und Dokumentationshilfe nach EU-KI-Verordnung. Keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbewertung, kein Nachweis der Einhaltung der Verordnung. Rechtsstand: 5. September 2026. Änderungsprotokoll