Verdalo

Zuletzt geprüft am 5. September 2026

Rechtsstand

Was wann gilt, je Eintrag kurz zusammengefasst und mit Originalquelle. Wenn sich hier etwas ändert, siehst du das im Dashboard an deinem Dossier und kannst eine neue Version erzeugen.

  1. 2. Februar 2025Link zu diesem Eintrag

    Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (verbotene Praktiken) gelten

    Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Kapitel I und II der KI-Verordnung: Anbieter und Betreiber müssen sich um die KI-Kompetenz ihres Personals kümmern (Art. 4), und bestimmte Praktiken wie Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz sind verboten (Art. 5). In der damaligen Fassung verlangte Art. 4, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen.

  2. Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und Governance-Regeln

    Seit dem 2. August 2025 gelten die Regeln für Anbieter großer KI-Modelle (Kapitel V) sowie die Governance-Strukturen. Für Betriebe, die fertige Tools nutzen, ändert sich dadurch nichts direkt.

  3. Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte veröffentlicht

    Die Kommission hat den finalen, freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er hilft bei der Umsetzung von Art. 50, ist aber keine Pflicht.

  4. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI) in Kraft

    Art. 4 wurde neu gefasst: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein Kompetenzniveau pro Person muss nicht nachgewiesen werden; ein internes Verzeichnis der Maßnahmen reicht als Beleg. Die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben (Anhang III auf 2. Dezember 2027, Anhang I auf 2. August 2028). Neue Verbote betreffen KI zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen und von Missbrauchsdarstellungen.

  5. KI-MIG in Kraft: Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde

    Das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) macht die Bundesnetzagentur zur Marktüberwachungsbehörde, zentralen Anlaufstelle und Beschwerdestelle in Deutschland. Sie betreibt einen KI-Service-Desk für Unternehmen.

  6. Art. 50 Transparenzpflichten gelten

    Seit dem 2. August 2026 müssen Chatbots erkennbar als KI auftreten, Deepfakes gekennzeichnet werden und KI-erzeugte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, einen Hinweis tragen (Ausnahme: menschliche redaktionelle Kontrolle). Für Betreiber gibt es keine Übergangsfrist.

  7. ab 2. Dezember 2026Link zu diesem Eintrag

    Frist für Anbieter von Bestandssystemen: maschinenlesbare Kennzeichnung

    Anbieter generativer KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen ihre Ausgaben spätestens ab dem 2. Dezember 2026 maschinenlesbar kennzeichnen (Art. 50 Abs. 2). Das ist eine Anbieterpflicht. Betreiberpflichten nach Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 gelten bereits seit dem 2. August 2026.

  8. ab 2. Dezember 2027Link zu diesem Eintrag

    Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme

    Ab dem 2. Dezember 2027 gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III, zum Beispiel KI in der Bewerberauswahl, bei Kreditentscheidungen oder in der Leistungsbewertung von Beschäftigten, inklusive der Betreiberpflichten nach Art. 26. Verdalo baut dafür nichts; solche Einsätze brauchen eine individuelle Prüfung.

  9. ab 2. August 2028Link zu diesem Eintrag

    Hochrisiko-Pflichten für Anhang-I-Systeme

    Ab dem 2. August 2028 gelten die Hochrisiko-Pflichten für KI in Produkten, die unter die Harmonisierungsvorschriften nach Anhang I fallen (zum Beispiel Maschinen, Medizinprodukte).

Strukturierte Orientierungs- und Dokumentationshilfe nach EU-KI-Verordnung. Keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbewertung, kein Nachweis der Einhaltung der Verordnung. Rechtsstand: 5. September 2026. Änderungsprotokoll