KI-Zertifikat für Mitarbeitende? Warum eine Teilnahmebestätigung reicht
Es gibt kein amtliches Zertifikat für KI-Kompetenz nach Art. 4. Was hinter „KI-Zertifikat“ und „KI-Führerschein“ steckt, was ein Dokument tatsächlich belegen muss und woran du seriöse Angebote erkennst.
Viele Schulungsanbieter werben mit einem „KI-Zertifikat“ oder einem „KI-Führerschein“ für Mitarbeitende. Die Namen klingen nach einer Prüfung mit amtlichem Siegel. Eine amtliche Stelle steht hinter keinem dieser Namen, und die Verordnung verlangt so ein Dokument auch nicht.
Es gibt keine amtliche Stelle dafür
Weder die EU noch die Bundesnetzagentur vergeben oder erkennen Zertifikate für KI-Kompetenz nach Art. 4 an. Die Bundesnetzagentur listet auf ihren Seiten ausdrücklich, was nicht vorgeschrieben ist: standardisierte Trainingsmaßnahmen und externe Bescheinigungen der durchgeführten Maßnahmen. Jedes „Zertifikat“ auf dem Markt ist ein Dokument des jeweiligen Anbieters, mit genau der Aussagekraft, die der Anbieter ihm geben kann.
Das ist kein Vorwurf an die Anbieter. Eine Teilnahmebescheinigung eines seriösen Kurses ist ein sinnvolles Dokument. Der Punkt ist ein anderer: Das Wort „Zertifikat“ suggeriert eine Prüfung durch Dritte, die es hier nicht gibt.
Was ein Dokument leisten muss
Es soll belegen, dass eine Person an einer Maßnahme teilgenommen hat. Dafür braucht es fünf Angaben: Name, Betrieb, Datum, Inhalte, Dauer. Ein solches Dokument heißt Teilnahmebestätigung. Dieselben Angaben gehören in das Unterweisungsverzeichnis des Betriebs, das die EU-Kommission als ausreichenden Beleg für Maßnahmen nach Art. 4 nennt.
Was das Dokument nicht leisten muss: eine Note, einen Punktestand oder eine Aussage darüber, wie gut die Person KI beherrscht. Art. 4 verlangt Maßnahmen, keinen Kompetenznachweis pro Person. Wer Testergebnisse pro Mitarbeitendem speichert, bewegt sich in Richtung Leistungskontrolle, und die ist in Betrieben mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.
Worauf du bei Angeboten achten solltest
- Steht „Pflicht“ oder eine Bußgeldsumme in der Werbung? Art. 4 hat keinen eigenen Bußgeldtatbestand in Art. 99. Ein Anbieter, der damit Druck macht, arbeitet mit einer Angst, die das Gesetz nicht hergibt.
- Steht „anerkannt“ oder ein Siegel in der Werbung? Frag, von wem. Die Antwort ist meistens: vom Anbieter selbst.
- Passt der Inhalt zu eurem Betrieb? Ein Kurs, der die Geschichte neuronaler Netze erklärt, hilft der Aushilfe an der Kasse nicht bei der Frage, ob sie die Kundenliste in ChatGPT laden darf. Die Regeln eures Betriebs sollten in der Schulung vorkommen, mit Namen der Tools.
- Bekommst du das Verzeichnis? Eine Bescheinigung pro Person ist gut. Das Verzeichnis für den ganzen Betrieb ist das, was du bei Nachfragen vorlegst. Musst du es selbst führen, bleibt die Arbeit bei dir.
- Wie lang ist die Schulung? Alles über 30 Minuten pro Person kostet in einem Betrieb mit 20 Leuten einen ganzen Arbeitstag. Der Nutzen von Stunde drei ist gering.
Was „KI-Führerschein“ bedeutet
Der Begriff stammt aus dem Marketing und lehnt sich an den Computerführerschein früherer Jahre an. Einen amtlichen KI-Führerschein gibt es nicht. Wer einen erwirbt, bekommt eine Teilnahmebescheinigung eines Anbieters. Sie ist so viel wert wie der Kurs dahinter, nicht mehr und nicht weniger.
So handhabt es Verdalo
Bei Verdalo heißt das Dokument Teilnahmebestätigung. Es trägt Name, Betrieb, Datum, die Titel der fünf Module, die gerundete Dauer und das Ergebnis des Wissenstests als „bestanden“. Es trägt den Vermerk „Teilnahmebestätigung, kein amtliches Zertifikat“ und einen Prüfcode, mit dem jeder unter verdalo.de/verify die Echtheit prüfen kann. Einen Punktestand speichert Verdalo nicht. Was in der Schulung vorkommt, steht im Artikel KI-Schulung für Mitarbeitende.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4 und Art. 99
- EU-Kommission: Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz
- Bundesnetzagentur: Künstliche Intelligenz
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall.