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Eigener Chatbot auf Website oder WhatsApp im Betrieb erlauben?

Gelb: erlaubt mit Regel(unser Vorschlag, deine Entscheidung)

Muss sich seit dem 2. August 2026 als KI zu erkennen geben. Läuft er unter eurem Namen, könnt ihr als Anbieter gelten und tragt auch die maschinenlesbare Kennzeichnung.

Unser Regelvorschlag

Erlaubt mit Regel: KI-Hinweis in der Begrüßung, Übergabe an einen Menschen möglich, keine Beratung zu Gesundheit oder Recht.

Chatprotokolle enthalten oft personenbezogene Daten: AVV mit dem Bot-Anbieter, Hinweis in der Datenschutzerklärung, Löschfristen.

Anbieterangaben

AVV verfügbar
noch nicht geprüft
Kein Training mit euren Daten
noch nicht geprüft
EU-Hosting möglich
noch nicht geprüft

Diese Angaben haben wir noch nicht beim Anbieter geprüft. Sieh vor dem Einsatz mit personenbezogenen Daten selbst nach.

Kennzeichnung nach Art. 50

Sobald Ergebnisse dieses Werkzeugs nach außen gehen (Chatbot, veröffentlichte Bilder oder Texte), greifen die Transparenzregeln seit dem 2. August 2026. Die passenden Textbausteine erzeugt Verdalo aus eurer Übersicht.

In deine Freigabeliste übernehmen

Kostenlos: Ampel für neun Tools, deine Entscheidung pro Tool, Richtlinie als Vorschau. Du meldest dich mit einem Code per E-Mail an.

Stand 5. September 2026. Alle Tools: Übersicht. Unternehmensangebot von Verdalo, keine Rechtsberatung.

Strukturierte Orientierungs- und Dokumentationshilfe nach EU-KI-Verordnung. Keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbewertung, kein Nachweis der Einhaltung der Verordnung. Rechtsstand: 5. September 2026. Änderungsprotokoll